Bombis: Bund muss bei Soforthilfe unbürokratisch nachsteuern

Das Land hat auf Initiative von Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart das Rückmeldeverfahren bei der NRW-Soforthilfe 2020 ausgesetzt, bis offene Fragen zur Abrechnung mit dem Bund geklärt sind. Einige Vorgaben des Bundes hatten sich vorher als problematisch herausgestellt. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Ralph Bombis:

„Die NRW-Soforthilfe 2020 hat rund 426.000 Betrieben in der schweren Zeit der Corona-Pandemie den Rücken gestärkt. Mit 4,5 Milliarden Euro haben wir in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Bund, Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen schnell und unbürokratisch geholfen. Das war ein in der Geschichte unseres Landes einmaliger Kraftakt zur Unterstützung der Betriebe und ihrer Beschäftigten.

Nach Abschluss der Soforthilfe müssen die Zuschüsse abgerechnet werden. Die Abrechnung muss realitätsnah und im Sinne der Betriebe erfolgen. Personalkosten und gestundete Zahlungen sind Ausgaben. Als solche sollten sie auch berücksichtigt werden und den Einnahmen gegenübergestellt werden können. Dafür setzt sich Nordrhein-Westfalen beim Bund aktuell ein. Es ist richtig, dass die Abrechnung bis dahin von Wirtschaftsminister Pinkwart angehalten wurde. Die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verdienen unbürokratische Unterstützung.“