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Deutsch und Bombis: Land steht an der Seite von Solo-Selbständigen sowie Künstlerinnen und Künstlern

Der Bund hat am 5. Mai nochmals bekräftigt, dass die Soforthilfen für Solo-Selbständige nicht für den Lebensunterhalt, sondern nur für Betriebskosten genutzt werden dürfen. Das Land NRW hat nun eine Vertrauensschutzlösung für Solo-Selbständige und Künstlerinnen und Künstler aufgelegt, um die katastrophalen Folgen für diese Gruppen abzumildern. Solo-Selbständige und Freischaffende Künstlerinnen und Künstler können nun für die Monate März und April 2000 Euro für den Lebensunterhalt geltend machen. Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt das schnelle und unbürokratische Handeln der Landesregierung ausdrücklich.

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