Bombis: Abrechnung wird wirtschaftsfreundlicher ausgestaltet

Das Land NRW hat sich beim Bund erfolgreich bei der NRW-Soforthilfe 2020 für verbesserte Anrechnungsmöglichkeiten im Rückmeldeverfahren eingesetzt. Das Verfahren war wegen vieler offener Fragen zur Abrechnung durch die Landesregierung ausgesetzt worden. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Ralph Bombis:

„Nach der großen Unsicherheit bei dem Abrechnungsverfahren der Soforthilfe sind die angekündigten Verbesserungen eine große Erleichterung für die vielen Selbstständigen, Freiberufler und kleinen Unternehmen. Den mehr als 430.000 Empfängern der Soforthilfen wird entgegengekommen und es entstehen keine neuen Liquiditätsengpässe durch zu strenge Abrechnungsvorgaben. Damit wird die Leistung der Unternehmen honoriert, die nicht nur durch die Pandemie unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind, sondern auch frühzeitig wieder in eigener Initiative Umsätze erwirtschaftet haben.

Personalkosten sind nun von den Einnahmen absetzbar, sofern diese zur Erzielung dieser Einnahmen notwendig waren. Gestundete Zahlungen, wie bei Miet-, Pacht- oder Leasingraten können angerechnet werden. Darüber hinaus können hohe Zahlungseingänge im Förderzeitraum, die sich auf ein ganzes zurückliegendes Jahr beziehen, anteilig angesetzt werden. Das kommt besonders Künstlerinnen und Künstlern sowie Journalistinnen und Journalisten entgegen. Unternehmen und Betriebe erhalten nun die Option, bei Einnahmen im Förderzeitraum auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung abzustellen. Vor allem Unternehmen im Handwerk und Messebau profitieren von dieser Regelung.

Mit den vereinbarten Verbesserungen wird die Liquidität der vielen Unternehmen gesichert, die nach der geschäftlich besonders schwierigen ersten Jahreshälfte begonnen haben sich langsam wieder wirtschaftlich zu erholen. Besonderer Dank gilt Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart, der frühzeitig Anregungen und Änderungsbedarfe der Antragssteller aufgenommen und sich für Verbesserungen beim Bund eingesetzt hat.“

Konkrete Details zu den neuen Abrechnungsmodalitäten zum Rückmeldeverfahren der Soforthilfe werden in Kürze auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie unter https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren veröffentlicht.